Betreffend die Art und Weise der Tatausführung ist Folgendes festzuhalten: Die Beschuldigte hat am Abend des 6. Mai 2020 in der damaligen Familienwohnung an der Q-Strasse in R._____ zusammen mit ihrem Partner, dem Mittäter B._____, die gemeinsame Tochter D._____ vorsätzlich getötet, indem B._____ das zuvor durch ihn zu diesem Zweck beschaffte Betäubungsmittel MDMA in der Menge von 1 Gramm zu Pulver verarbeitet und dieses mit einer Tablette des Schlafmedikaments Zolpidem vermischt hat, woraufhin die Beschuldigte Babymilchpulver und Erdbeerbrei hinzugegeben und das vorbereitete MDMA- und Zolpidem- Gemisch D._____ oral eingeflösst hat. Einige Zeit nach der Verabreichung des Gemischs, als D.___