__ im Oktober 2019 sowie während ihrer Tötung am 6. Mai 2020 nicht besonders skrupellos gehandelt haben, waren doch weder deren Beweggrund noch die Art der jeweiligen Ausführung besonders verwerflich. Das Motiv war gerade nicht gemütskalt, krass und primitiv egoistisch, handelten sie doch in der, wenn auch falschen, subjektiven Ansicht, D._____ durch deren Tötung zu helfen. Entgegen der Oberstaatsanwaltschaft ging es der Beschuldigten und B._____ nicht darum, unter aussergewöhnlich krasser Missachtung des Lebens ihrer Tochter D.__