__ vom 14. Juli 2020 betreffend die Legalinspektion und Obduktion von D._____ ausgeführt, dass Zolpidem sedierende und hypnotische Eigenschaften aufweise (UA act. 1709). B._____ führte denn auch aus, sich für eine Tötung mittels Ecstasy entschieden zu haben, nachdem er diesbezüglich eine Galileo-Reportage gesehen habe, in welcher mitgeteilt worden sei, dass eine Überdosis zum Einschlafen führe. Danach habe er sich weiter im Internet über die Wirkung von MDMA informiert. Damit es für D._____ noch einfacher sei, hätten sie noch ein Schlafmedikament hinzugefügt. Der Beschuldigten und B._____ sei es darum gegangen, dass D._____ ohne Schmerzen habe einschlafen können (UA act. 2688; 2729).