Dies war gerade der Fall. Die Beschuldigte führte konstant aus, ihre Tochter erlöst zu haben, weil deren Leid für sie sehr schlimm gewesen sei. Sie habe es für D._____ gemacht, weil diese gelitten habe, kein schönes Leben gehabt habe und auch nie ein schönes Leben hätte führen können (UA act. 2492; GA act. 4560; Protokoll Berufungsverhandlung S. 25). Nichts anderes geht aus den Aussagen des Mitbeschuldigten B._____ hervor. So habe er seine Tochter D._____ nicht für sich umgebracht (UA act. 2692). Er und die Beschuldigte hätten nicht aus Egoismus gehandelt, sondern um D._____ zu helfen (UA act. 2703; 2717; Protokoll Berufungsverhandlung S. 38).