Sicht keinen anderen Ausweg mehr gegeben habe, aus der Sicht anderer Menschen jedoch schon (Protokoll Berufungsverhandlung S. 25). Folglich hat selbst die Beschuldigte eingestanden, dass sie sich vorstellen könne, dass andere Personen in der betreffenden Situation nicht wie sie und B._____ gehandelt hätten. 2.3.3. Entgegen der Oberstaatsanwaltschaft ist eine Qualifikation als (versuchter) Mord aus den nachfolgend dargelegten Gründen auszuschliessen: