Sie hätte irgendetwas probiert. Beispielsweise hätte sie sich gewünscht, dass die Beschuldigte sich in einem Internetforum mit anderen Eltern über das Cytomegalie-Virus ausgetauscht hätte, um sich dadurch auch psychisch zu stärken (Protokoll Berufungsverhandlung S. 30 ff.). Diese Aussagen von C._____, zu welcher ein sehr regelmässiger und durchaus enger und naher Kontakt bestand, führen vor Augen, dass selbst sie, welche die vorliegende Situation gut kannte, nicht zur Tötung von D._____ geschritten wäre. Weiter hervorzuheben ist die anlässlich der Berufungsverhandlung getätigte Aussage der Beschuldigten, mit welcher sie bestätigt hat, dass es sein könne, dass es lediglich aus ihrer eigenen