werden können, dass auch eine andere, anständig gesinnte Person in der betreffenden Situation leicht in einen solchen Affekt geraten wäre. Dass dies gerade nicht der Fall ist, zeigt sich eindrücklich anhand der durch C._____ anlässlich der Berufungsverhandlung getätigten Aussagen. So gab diese zu Protokoll, der Ansicht zu sein, dass ihre Tochter, die Beschuldigte, sicherlich nicht den richtigen Weg gegangen sei, da D._____ nun ihr Leben verloren habe. Sie selbst könne dies nicht unterstützen. C._____ gab weiter an, sie hätte sicherlich etwas anderes gemacht, als D._____ zu töten. Sie hätte irgendetwas probiert.