Es muss diesbezüglich erwähnt werden, dass die Einlage der Magensonde gleichzeitig zu einer längeren möglichen Betreuungsdauer durch C._____ hätte führen können, da D._____ jeweils lediglich für ca. zwei Stunden bei ihr war, weil sie danach wieder durch die Beschuldigte gefüttert werden musste (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 33). Folglich hätte die Magensonde auch in dieser Hinsicht zu einer weiteren Entlastung geführt. Gemäss Bericht des Spitals G.__