Aus dem Abschlussbericht der I._____ AG vom 21. Oktober 2019 geht sodann hervor, dass keine Therapie- und Massnahmenplanung habe erfolgen können, nachdem die Beschuldigte und B._____ telefonisch nicht mehr erreichbar gewesen seien, weshalb der Fall abgeschlossen worden sei (UA act. 1704). B._____ zufolge sei es für ihn und die Beschuldigte nie eine Option gewesen, D._____ in einer Einrichtung zu platzieren, weil sie diese dann wie ein kaputtes Spielzeug abgegeben hätten und sie sich dort verlassen gefühlt hätte. Sie hätten D._____ zu sehr geliebt, um sie zu platzieren (UA act. 2687; 2694). Weiter hätten sie D._____ nicht stationär - 14 -