von jeweils mindestens Sonntagabend bis Freitagnachmittag für sie jedoch nicht infrage gekommen sei. Dies, obwohl ihnen mitgeteilt worden sei, dass eine stationäre Rehabilitation durchaus eine Entlastung für die Kindseltern bedeuten könne und D._____ von einem maximal sechswöchigen stationären Rehabilitationsaufenthalt profitieren würde (UA act. 1703; 1834). Der Beschuldigten zufolge sei diese Möglichkeit nicht wahrgenommen worden, weil sie dort nicht zusammen mit D._____ über Nacht hätte bleiben dürfen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19). Aus dem Abschlussbericht der I.__