_ sei verzweifelt und hilflos gewesen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 20; S. 22 f.). Diesbezüglich ist jedoch festzuhalten, dass es sich lediglich um eine aus Sicht der Beschuldigten sowie von B._____ und somit subjektiv empfundenen aussichtslosen Situation handelte. So ist betreffend die Betreuung von D._____ festzuhalten, dass sowohl die Beschuldigte als auch B._____ bestätigt haben, dass C._____ angeboten habe, ihr Arbeitspensum zu reduzieren, um mehr Zeit für die Betreuung von D._____ zu haben sowie bei der Familie zu übernachten, damit die Beschuldigte länger hätte Durchschlafen können. Weiter sei ihnen auch angeboten worden, dass sie hätten zu C._____ umziehen können (UA act.