Die Beschuldigte führte an der Berufungsverhandlung aus, dass es nicht so gewesen sei, dass die Belastung bloss stetig zugenommen habe, sondern es auch Momente der Hoffnung gegeben habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 21). Auch die Mitbeschuldigte C._____ führte aus, dass es D._____, als C._____ diese zum letzten Mal gesehen habe, so wie immer gegangen sei. Es habe D._____ Spass - 13 - gemacht, den Esel zu streicheln. Es sei ihr für ihre Verhältnisse gut und normal gegangen. Es habe durchaus auch schöne Momente gegeben (UA act. 2850; 2930.5; Protokoll Berufungsverhandlung S. 31).