Protokoll Berufungsverhandlung S. 18). An diesem Tag sei nicht etwas anders gewesen als sonst (UA act. 2522). Hinzukommt, dass die Beschuldigte ausführte, am Tag der Tötung habe sie noch ihre Mutter C._____ gefragt, ob sie auf einen Kaffee und Kuchen vorbeikommen könne und an diesem Tag noch mit D._____ und B._____ draussen auf dem Spielplatz und dem dazugehörigen Bauernhof bei den Tieren gewesen zu sein (UA act. 2552). Die Beschuldigte führte an der Berufungsverhandlung aus, dass es nicht so gewesen sei, dass die Belastung bloss stetig zugenommen habe, sondern es auch Momente der Hoffnung gegeben habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 21).