___ am 6. Mai 2020 getötet worden, weil er und die Beschuldigte während der Woche gesehen hätten, wie es D._____ schlechter und schlechter gegangen sei (UA act. 2693). Gegen diese Ausführungen sprechen jedoch die am 5. Mai 2020 und somit bloss einen Tag vor der Tötung durch C._____, welche in diesem Zeitpunkt gerade D._____ hütete, versendete Textnachricht an die Beschuldigte, in welcher folgendes mitgeteilt wurde: «Heute ist sie voll dabei» (UA act. 2482). C._____ führte zu dieser Nachricht aus, damit gemeint zu haben, dass es D._____ gut gegangen sei, diese gespielt und sich auf das Spielen habe konzentrieren können (UA act.