2.3.2.3. Auch wenn, wie nachfolgend noch aufgezeigt wird, das Tatmotiv aufgrund der schweren Erkrankung von D._____ und den für diese daraus resultierenden Folgen einfühlbar und die Tat durch diese schwere Konfliktsituation ausgelöst worden ist, so lag bei der Beschuldigten dennoch kein chronischer seelischer Zustand vor, der während eines langen Zeitraums kontinuierlich angewachsen ist und bei ihr zur völligen Verzweiflung geführt hat, in welchem sie keinen anderen Ausweg mehr als die Tötung gesehen hat. So fand der Tötungsversuch bereits im Oktober 2019 und die Tötung dann ca. ein halbes Jahr später im Mai 2020 statt. D._____ war in diesen Zeitpunkten 2 Jahre und 5 Monate resp.