_ stattgefunden, wobei auch eine damit einhergehende Erschöpfung der Beschuldigten mehrmals in den Unterlagen erwähnt wird. Die Schlafproblematik habe sich seit September 2019 zugespitzt. Weiter geht daraus hervor, dass sich D._____ nicht selber habe drehen können, weshalb die Beschuldigte sie in der Nacht mehrmals gedreht habe. Den Schoppen habe sie nur von der Beschuldigten genommen. Ab Oktober 2019 finden sich in den Krankenunterlagen durch die Beschuldigte den Ärzten gegenüber gemachte Angaben, wonach D._____ an mehreren Sekunden andauernden Verkrampfungen der Muskulatur gelitten habe (UA act. 1702 ff.).