2.3.2.2. Aus den Krankenunterlagen der am tt.mm.2017 geborenen D._____ ergibt sich, dass bei ihr im Sommer 2018 eine im Mutterleib übertragene und damit angeborene Infektion mit dem Cytomegalie-Virus sowie eine bilateral spastische linksbetonte cerebrale Bewegungsstörung, eine schwere Schluckstörung als Ausdruck einer Störung der zentralen mundmotorischen Koordination und eine schwere Gedeihstörung diagnostiziert worden seien. Seit dem Frühling 2019 hätten sodann mehrere Arztkonsultationen wegen der erheblichen Schlafproblematik von D._____ stattgefunden, wobei auch eine damit einhergehende Erschöpfung der Beschuldigten mehrmals in den Unterlagen erwähnt wird.