aufgrund der Zerebralparese unter Krämpfen, extremen Schlafstörungen sowie epileptischen Anfällen gelitten habe und nicht selber habe schlucken können und sich auch nicht selber habe bewegen können und deshalb ihr ganzes Leben lang an Ängsten, Schmerzen und Krämpfen gelitten hätte, Leid ersparen wollen und sie folglich erlöst (Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 2 ff.; GA act. 4666 ff.; 4679 ff.).