Protokoll Berufungsverhandlung S. 18; S. 22). Auch beim Tötungsversuch mittels der Verabreichung einer Überdosis des Schlafmittels Benocten handelten die Beschuldigte und B._____ in Mittäterschaft, führte die Beschuldigte diesbezüglich doch aus, den Plan gemeinsam gefasst zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 18). B._____ führte diesbezüglich aus, dass er und die Beschuldigte zusammen die Idee gehabt hätten, D._____ die Tropfen zu verabreichen und gemeinsam daran beteiligt gewesen seien (UA act. 2726; 2524). Folglich sind die in Mittäterschaft begangenen Tatbeiträge auch der Beschuldigten zuzurechnen.