So haben die beiden sowohl bei der Planung als auch der Ausführung vorsätzlich und in massgebender Weise zusammengewirkt, sodass sie beide als Hauptbeteiligte dastehen. So haben sie zusammen vereinbart, MDMA zum Zweck der Tötung von D._____ zu beschaffen und waren dann, nach der Beschaffung des MDMA in Deutschland durch B._____ und der Verabreichung des Gemischs durch die Beschuldigte, beide gleichermassen involviert, als die Beschuldigte D._____ auf ihrem Schoss hatte, sie ihr ein Geschirrtuch über deren Gesicht legten und anschliessend B._____ mit seiner Hand die Luftzufuhr bei der Nase und dem Mund von D.__