oral eingeflösst hat, woraufhin diese eingeschlafen und nach 20 bis 30 Minuten wieder aufgewacht ist (GA act. 4705; 4715; 4666 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 ff.; S. 18 ff.; Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 2 ff.). Die Beschuldigte wusste, dass eine hohe Überdosierung eines Medikaments, vorliegend des Schlafmedikaments Benocten, zum Tod eines Kleinkindes führen kann. So gab sie an ihrer Einvernahme vom 14. Oktober 2020 zu Protokoll, damit beabsichtigt zu haben, D._____ zu töten. Sie habe gewusst, dass die verabreichte Überdosis zum Herzstillstand führen könne (UA act. 2548). Auch B._____ führte aus, die Beschuldigte und er hätten D.__