habe. Neben dem Sofa stehend, habe sich B._____ über D._____ gebeugt und seine Hand auf ihren Mund und ihre Nase gelegt, welche er zuvor mit einem Geschirrtuch bedeckt habe. Danach habe er D._____ die Luft abgedrückt, wobei die Beschuldigte ihre eigene Hand auf diejenige von B._____ gelegt habe. Nach einiger Zeit habe die Beschuldigte festgestellt, dass das Herz von D._____ nicht mehr geschlagen habe und keine Atembewegungen mehr vorhanden gewesen seien (vorinstanzliches Urteil E. A.4.1.3).