3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 6. Januar 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, die Beschuldigte sei statt wegen (versuchter) vorsätzlicher Tötung wegen Mordes und versuchten Mordes gemäss Art. 112 StGB schuldig zu sprechen und mit einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren zu bestrafen. Schliesslich sei die Beschuldigte für die Dauer von 15 Jahren des Landes zu verweisen.