1. Das Strafverfahren wird hinsichtlich des Vorwurfs des geringfügigen Diebstahls zum Nachteil der C._____ AG infolge Rückzugs des Strafantrags eingestellt. 2. Der Beschuldigte ist schuldig - des qualifizierten Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 1 und Ziff. 3 Abs. 3 StGB [in Rechtskraft erwachsen]; - des Fahrens ohne Berechtigung gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG [in Rechtskraft erwachsen]; - des mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. a und lit. g SVG [in Rechtskraft erwachsen].