Dies ergibt gesamthaft einen um 8.23 Stunden reduzierten und an die Dauer der Berufungsverhandlung von 3.5 Stunden (inkl. einer angemessenen Wegzeit von einer Stunde) angepassten Aufwand von 14.60 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 220.00. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 461.20 und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8.1 %. Die bei den meisten Eingaben neben Auslagen für Kopien sowie Porto jeweils Fr. 10.00 für «Kurzbrief(-e)» geltend gemachten Auslagen sind nicht zu entschädigen. Es handelt sich dabei weder um enumerativ aufgezählte Auslagen gemäss - 21 -