Weiter macht der amtliche Verteidiger für den Entwurf des Plädoyers (inkl. einer Besprechung mit dem Beschuldigten) einen Aufwand von insgesamt 10.83 Stunden geltend. Dieser Aufwand erweist sich als zu hoch, zumal sich das Berufungsverfahren auf die Strafzumessung und die Landesverweisung beschränkt hat. Im Weiteren wurde weitgehend an der bisherigen Verteidigungsstrategie festgehalten. Die genannte Position ist um 4.83 Stunden auf angemessene 6 Stunden zu kürzen.