4.5. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Der Beschuldigte hat mit dem von ihm begangenen qualifizierten Raub hochstehende Rechtsgüter, insbesondere die körperliche und geistige Unversehrtheit von F._____ verletzt. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt und es bestehen erhebliche Bedenken an seiner Legalbewährung. Mithin liegt eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und damit einhergehend ein sehr hohes Interesse an seiner Wegweisung, welches das private Interesse des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz deutlich überwiegt, vor. Mit der Vorinstanz erscheint eine Landesverweisung von 8 Jahren als angemessen.