Danach hat er bis im November 2023 als Heizungsmonteur bei der Firma H._____ in Zürich gearbeitet, sich dann aber auf eine Kündigung geeinigt, da er sich mit seinem Vorgesetzten nicht gut verstanden habe und seine Ehefrau während ihrer dritten Schwangerschaft habe unterstützen wollen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3). Ab November 2023 bis zu seiner Verhaftung im Juni 2024 ist er sodann arbeitslos gewesen, wobei er Arbeitslosentaggeld erhalten hat (vorinstanzliches Protokoll, S. 16 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3).