4.4. 4.4.1. Der heute 36-jährige Beschuldigte ist in Kroatien geboren und hat dort seine Kindheit und Jugend verbracht. Er ist am 4. September 2018 kurz vor seinem 29. Geburtstag in die Schweiz eingereist (MIKA-Akten, act. 1) und hält sich demnach seit etwas mehr als sieben Jahren in der Schweiz auf. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass er über ein Jahr in Haft bzw. im vorzeitigen Strafvollzug verbracht hat, was nicht als reguläre Aufenthaltsdauer anzurechnen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1102/2020 vom 20. Mai 2021 E. 3.3).