4.3. Der Beschuldigte ist kroatischer Staatsangehöriger. Er hat mit dem qualifizierten Raub gemäss Art. 140 Ziff. 3 Abs. 3 StGB eine Katalogtat i.S.v. Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB begangen, welche eine obligatorische Landesverweisung für 5 bis 15 Jahre zur Folge hat.