4. Landesverweisung 4.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB für die Dauer von 8 Jahren des Landes verwiesen. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung das Absehen von einer Landesverweisung. Eventualiter sei er für 5 Jahre des Landes zu verweisen, wobei auf einen Eintrag der Landesverweisung im Schengener Informationssystem SIS zu verzichten sei. - 14 -