3.9.3. Die Täterkomponente wirkt sich insgesamt neutral aus und die Höhe des Tagessatzes ist auf Fr. 30.00 festzusetzen. Es kann dazu auf die obigen Ausführungen verwiesen werden. Nachdem vorliegend nur der Beschuldigte Berufung erhoben hat, hat es beim bedingten Vollzug, wie er dem Beschuldigten von der Vorinstanz gewährt worden ist, sein Bewenden. Da der Beschuldigte die Straftat der missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern während laufender Probezeit begangen hat, ist den verbleibenden Zweifeln an der Legalbewährung mit der Vorinstanz mit einer Probezeit von 3 Jahren Rechnung zu tragen (Art. 44 Abs. 1 StGB).