Der Beschuldigte ist am 8. Mai 2024, obwohl ihm der Führerausweis entzogen worden war, mit dem Personenwagen Skoda CZ Octavia von der T- Strasse bis zum Parkplatz U-Strasse in V._____ und damit über eine Strecke von ca. 800 Metern gefahren. Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Führerausweis u.a. entzogen wurde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Art. 95 SVG schützt einerseits die Verkehrssicherheit bzw. Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer vor einer abstrakten Gefahr, anderseits aber auch den Gehorsam gegenüber amtlichen Anordnungen (BUSSMANN, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 4 zu Art. 95 SVG).