Die für den vorliegend zu beurteilenden Missbrauch von Ausweisen und Schildern auf 30 Tagessätze festgelegte Geldstrafe ist um die rechtskräftige Grundstrafe (Gelstrafe von 20 Tagessätzen) angemessen auf eine gedankliche Gesamtstrafe von 40 Tagessätzen zu erhöhen. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von 20 Tagessätzen abzuziehen, was eine Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 26. April 2024 von 20 Tagessätzen ergibt.