3.8.2.2. Diese Einsatzstrafe ist für die grobe Verkehrsregelverletzung gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 26. April 2024 angemessen zu erhöhen, indem diese rechtskräftige Grundstrafe von 20 Tagessätzen Geldstrafe angemessen zu asperieren ist.