Dies ist zwar positiv zu werten, lässt aber mit Blick auf sein erhebliches Mass an Entscheidungsfreiheit, über das er bei seinem Raubüberfall verfügt hat, noch nicht auf eine nachhaltige Einsicht und aufrichtige Reue, die über eine blosse Tatfolgenreue hinausgeht, schliessen. Auch konnte er nicht schlüssig -8-