Je leichter es aber für ihn gewesen wäre, das fremde Vermögen (der Tankstelle) und die persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit von F._____ zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen und damit das Verschulden (vgl. BGE 127 IV 101 E. 2a; BGE 117 IV 112 E. 1 S. 114 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3). -7- Insgesamt ist innerhalb des qualifizierten Strafrahmens von nicht unter zwei Jahren Freiheitsstrafe von einem nicht mehr leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 4 Jahren auszugehen.