Mitarbeiterin des Tankstellenshops, F._____, zielgerichtet und rücksichtslos ausgenützt, indem er sie mit seinem Arm kräftig um den Hals festgehalten und dabei das Messer gegen ihren Halsbereich gerichtet hat. Als F._____ zu fliehen versuchte, riss er sie an den Haaren zurück hinter den Kassenbereich, wo er das Messer erneut an ihren Halsbereich hielt, bis sie schliesslich die Kasse öffnete. Damit hat der Beschuldigte zwar eine nicht unerhebliche Beharrlichkeit seines Vorhabens und eine Bereitschaft zur Anwendung körperlicher Gewalt gezeigt. Sein Verhalten ist jedoch nicht wesentlich über die Erfüllung des qualifizierten Tatbestands gemäss Art.