Der Beschuldigte hat Bargeld im Umfang von Fr. 7'460.00 erbeutet. Im Vergleich zum breiten Spektrum von Deliktsbeträgen, wie sie u.a. bei einem Raubüberfall auf einen Tankstellenshop denkbar sind, handelt es sich um einen nicht unerheblichen Deliktsbetrag, der sogar über dem durchschnittlich verfügbaren Nettoeinkommen eines Privathaushaltes von Fr. 7'186.00 liegt (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 17. November 2025). Der monetäre Taterfolg wiegt damit nicht mehr leicht. Zudem hat sich der Raub auf einen höheren Deliktsbetrag gerichtet, hat sich der Beschuldigte doch einen Geldbetrag von mindestens Fr. 10'000.00 erhofft (UA act. 287 f.).