Die Vorinstanz hat den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 26. April 2024, Probezeit 3 Jahre, und zu einer Busse von Fr. 900.00, ersatzweise 30 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. -4-