Für die anerkannten Schuldsprüche des qualifizierten Raubs, des Fahrens ohne Berechtigung und des mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern beantragte er eine Reduktion der ausgesprochenen Freiheitsstrafe auf 30 Monate bei einem zu vollziehenden Anteil von 10 Monaten und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 20 Monaten, Probezeit nach richterlichem Ermessen, sowie eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 30.00. Die seit dem 17. Juni 2024 ausgestandene Untersuchungshaft und der seit dem 17. September 2024 erstandene vorzeitige Strafvollzug seien an den Vollzug der Freiheitsstrafe anzurechnen.