3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 19. Mai 2025 beantragte der Beschuldigte, das Strafverfahren wegen geringfügigen Diebstahls sei einzustellen und folglich sei auf das Aussprechen einer Busse und einer Ersatzfreiheitsstrafe zu verzichten. Für die anerkannten Schuldsprüche des qualifizierten Raubs, des Fahrens ohne Berechtigung und des mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern beantragte er eine Reduktion der ausgesprochenen Freiheitsstrafe auf 30 Monate bei einem zu vollziehenden Anteil von 10 Monaten und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 20 Monaten, Probezeit nach richterlichem Ermessen, sowie eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 30.00.