_ AG vom 25. Juni 2025), mithin hat die Privatklägerin diesen Motor für rund Fr. 250.00 (ca. 27 %) unter dem empfohlenen Kaufpreis erhalten. Vergleichbares ist betreffend den von der Privatklägerin im Jahr 2018 bei der E._____ AG gekauften Tandemmotor (6260-1030-W für Fr. 1'391.60) festzustellen. Es dürfte sich bei diesem Motor angesichts des Beschriebs in der Rechnung (UA act. 258) um den Artikel "6060T-1.5-W" gemäss Liste über die Kaufpreisempfehlung 2018 (Fr. 1'958.35) handeln, welchen auch die D._____ GmbH für die Privatklägerin einkaufte (UA act. 253, 256). Es ist somit davon auszugehen, dass die Privatklägerin auf diesen Motor einen Rabatt von etwas weniger als 30 % erhielt.