- Bezüglich der 4. Transaktion (E. 4.2.4 hiervor) hätte die Privatklägerin bei einer Direktlieferung Fr. 5'047.47 (UA act. 255, ohne Rabatt) bezahlt. Effektiv bezahlt hat sie Fr. 5'371.45. Mithin hat sie diese Lieferung überzahlt und eine Schädigung der Privatklägerin im Umfang von Fr. 323.98 ist ausgewiesen. - Betreffend die 5. Transaktion (E. 4.2.5 hiervor) hätte die Privatklägerin bei einer Direktlieferung (ohne [Sonder-]Rabatte) Fr. 35'571.38 bzw. mit Sonderrabatt von 10 % Fr. 32'667.59 (UA act. 256) bezahlt. Effektiv bezahlt hat sie Fr. 34'458.08.