Es zeigt sich betreffend die verschiedenen Transaktionen Folgendes: - Die Privatklägerin hätte betreffend die 1. und 3. Transaktion (E. 4.2.1, E. 4.2.3 hiervor) bei einer Direktlieferung der E._____ AG Fr. 8'198.16 (UA act. 253, ohne Rabatt) bezahlt. Effektiv bezahlt hat sie Fr. 8'001.25, mithin keinen über der Kaufpreisempfehlung liegenden Preis. - Hinsichtlich der Transaktion 2 (E. 4.2.2 hiervor) liegt keine Rechnung vor und die Produkte können keinem Artikel der Liste über die Verkaufspreisempfehlungen der E._____ AG zugeordnet werden. - Bezüglich der 4. Transaktion (E. 4.2.4 hiervor) hätte die Privatklägerin bei einer Direktlieferung Fr. 5'047.47 (UA act.