Auch der Beschuldigte räumte ein, dass die Privatklägerin die Voraussetzungen mitbrachte, um von der E._____ AG direkt beliefert zu werden (GA act. 90). 4.4.1.3. I._____, der am 28. November 2023 als Zeuge einvernommen wurde, führte im Tatzeitraum als Zwischenlieferant der E._____ AG ein eigenes Unternehmen (UA act. 244 Ziff. 7 f.). Er legte zu den Preisen der E._____ AG dar, die Fachhändler, welche eine Ausstellung betreiben und Support leisten würden, bekämen auf die Produkte auf den empfohlenen - 18 -