vgl. hierzu auch Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12 f. und S. 19), sondern als Treuhänderin der D._____ GmbH, die ein Honorar für die Fakturierung der verkauften Ware und für Entgegennahme und Weiterleitung des Kaufpreises bezog. - 17 - 4.4. Zu prüfen ist weiter, ob die Privatklägerin aufgrund der Lieferkette (Einkauf über D._____ GmbH, Verkauf über F._____) einen zu hohen Preis für die Waren der E._____ AG bezahlt hat und damit geschädigt wurde. 4.4.1. Den Akten lässt sich Folgendes entnehmen: