(UA act. 230 Ziff. 99). Er habe schauen müssen, dass die Privatklägerin nach wie vor zufrieden sei. Sie hätten niemanden gefunden und eine interne Lösung gesucht und gefunden (UA act. 231 Ziff. 103). Er habe die Mitbeschuldigte eingeführt und unterstützt, indem er ihr das ganze Rechnungswesen gezeigt habe. Wie man es erfasse, wie man es kalkuliere. Am Schluss mache man sie mit dem Lieferanten bekannt, wozu es nicht mehr gekommen sei (UA act. 231 Ziff. 106). Die Rechnungen habe die Mitbeschuldigte selbst herausgelassen. Es sei so, dass diese Rechnungen mit der gleichen Software wie bei der D._____ GmbH erstellt worden seien (UA act.