Die Mitbeschuldigte habe ein zweites [Stand-]Bein gesucht. Sie hätten gesagt, mach du das. Ihnen sei es vor allem darum gegangen, dass die Privatklägerin einen guten Partner gehabt habe, bei welchem sie gewusst hätten, dass es funktioniere. Die Mitbeschuldigte habe keine Ausbildung. Als verlässlichen Nachfolger im Bereich Vorhangmotoren/-systeme habe sie sich präsentiert, da sie hervorragende Arbeitszeugnisse gehabt habe und sie sie hervorragend in die Geschichte eingeführt hätten (UA act. 228 Ziff. 65 f.). Seit wann es die F._____ gebe und was ihr Kerngeschäft sei, wusste J._____ nicht. Es handle sich nicht um eine Scheinfirma.