4.3.1.3. Am 15. September 2022 wurde J._____ als Auskunftsperson befragt. Er sagte zur Entstehung der Zusammenarbeit zwischen der D._____ GmbH und der Privatklägerin, dass der Beschuldigte gefragt habe, ob sie die Motoren einkaufen könnten und zu welchem Preis. Sie hätten diese günstiger beschaffen können und seien dann in "d Kränz" gekommen. Der Beschuldigte habe ihn ganz klar in seiner Funktion bei der Privatklägerin (und nicht als Inhaber der D._____) gefragt (UA act. 227 f. Ziff. 60-63). Die Motorengeschichte hätten sie [D._____ GmbH] nicht lange behalten wollen. Es sei kein interessanter Geschäftszweig. Die Mitbeschuldigte habe ein zweites [Stand-]Bein gesucht.